Beitragsordnung des Muay Thai Wassenberg

 

Stand: 01.01.2026

  1. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich erhoben.
  2. Die Beiträge werden in der jeweils ersten Monatshälfte eingezogen.
  3. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende des aktuellen Monats.
  4. Der monatliche Beitrag für Einzelkurse beträgt:
    Muay Thai Berufstätige 39,00 €
    Schüler, Studenten, Azubis (bis einschl. 29 Jahre) 32,50 €
    Kinder (bis einschl. 12 Jahre) 22,00 €
    Ü30 Fit Kickboxen Berufstätige 26,00 €
    Boxen Berufstätige 32,50 €
    Schüler, Studenten, Azubis (bis einschl. 29 Jahre) 26,00 €
  5. Sonderregelungen / Rabattierungen
    1. Jeder aktive Trainer ist beitragsfreies Mitglied (aktiv = mind. 4 Einheiten im Quartal).
    2. Familienrabatt: Ein Erwachsener zahlt den höchsten Beitrag und jedes weitere Familienmitglied zahlt 50% vom jeweiligen regulären Beitrag.(Definition Familie: Mindestens ein Erwachsener und ein Kind (bis einschl. 13 Jahre) im gleichen Haushalt lebend.
      Voraussetzung: Mindestens ein Erwachsener ist im Muay Thai Kurs angemeldet.)
    3. Mengenrabatt für Kurse: Wenn mehrere Kurse ausgewählt werden, wird nur der Kurs mit dem höchsten Beitrag voll berechnet. Für alle weiteren zugebuchten Kurse werden 50% Rabatt gewährt.
  6. Rücklastschriften
    1. Rücklastschriftgebühren werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.
    2. Ab der 3. Rücklastschrift ohne Begleichung der offenen Beiträge werden 10 Euro Bearbeitungsgebühr pro Rücklastschrift erhoben.
    3. Ab der 5. Rücklastschrift ohne Begleichung der offenen Beiträge wird ein Inkassounternehmen zur Durchsetzung der Forderungen beauftragt.
  7. Das Mitglied kann mit Angabe von einem schwerwiegenden Grund wie Krankheit, Schwangerschaft, einem Auslandssemester o.ä., eine Befreiung der Beitragspflicht schriftlich (auch per Mail) beantragen. Der Antrag wird durch den Vorstand geprüft und muss einstimmig beschlossen werden. Diese Befreiung wird für max. 12 Monate erteilt. Mit Ablauf der 12 Monate wird der vertraglich festgelegte Mitgliedsbeitrag weiter erhoben.
  8. Erfolgt eine Kündigung aus der beitragsbefreiten Zeit, so setzt die o.g. Kündigungsfrist ein und der Mitgliedsbeitrag wird für diese Zeit erhoben.
  9. Diese Beitragsordnung kann vom Vorstand per einstimmigen Beschluss geändert werden. Der Vorstand hat Änderungsbeschlüsse bezüglich dieser Ordnung in der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen.